Glasfasern selbst (Siliziumdioxid) können sehr hohen Temperaturen standhalten, weit über 1000°C, ohne zu schmelzen oder strukturell beschädigt zu werden.
Die Kunststoffummantelung aus Polyethylen oder PVC, die die Glasfaser schützt, kann dagegen “nur” Temperaturen bis ca. 70-85°C aushalten.
In Gebieten, in denen die Breitband-Geschwindigkeit weniger als 100 Megabit/s beträgt (den sogenannten „grauen Flecken“) oder sogar weniger als 30 Megabit/s („weiße Flecken“) wird der Glasfaser-Ausbau durch den Bund und das jeweils zuständige Bundesland gefördert. Anders als beim eigenwirtschaftlichen Glasfaserausbau ist beim geförderten Ausbau keine Mindestteilnehmerzahl an Haushalten notwendig. Bei gefördertem Ausbau wird also garantiert ausgebaut – unabhängig davon, wie viele Haushalte sich für einen Vertrag mit uns entscheiden. Bitte beachte, dass die besonders günstigen Angebote im geförderten Ausbau nur dank staatlicher Förderung möglich sind. Bei unseren Projekten ist es manchmal der Fall, dass in ein und derselben Gemeinde parallel geförderter und eigenwirtschaftlicher Ausbau stattfindet. Wir informieren dich, zu welchem Ausbaugebiet deine Adresse gehört.
Bei FTTC (fiber to the curb) wird die schnelle Glasfaser-Leitung nur bis zum Verteilerkasten verlegt. Auf den letzten Metern geht es mit der altbekannten Kupferleitung weiter. Diese Variante ist auch als VDSL bekannt. Mit FTTC sind höchstens 300 Megabit/s möglich und der Empfang wird schlechter mit zunehmender Entfernung vom Verteilerkasten. Auch Stoßzeiten, in denen viele Anwohner gleichzeitig das Internet nutzen, machen sich unangenehm bemerkbar. FTTH (fiber to the home) dagegen, bringt das schnelle Glasfaser-Internet direkt zu dir nach Hause. Und zwar ohne Qualitätsverlust. Da FTTC längst nicht die gleiche Geschwindigkeit und Qualität erreicht, bauen wir ausschließlich FTTH!
Bei FTTB (fiber to the building) wird die schnelle Glasfaser-Leitung bis zum Gebäude verlegt. Bei FTTH (fiber to the home) bis in die jeweilige Wohnung. Bei Einfamilienhäusern und vielen (kleineren oder neuen) Mehrfamilienhäusern ist FTTB somit de facto identisch zu FTTH. Bei Mehrfamilienhäusern bedeutet dass aber, dass bei FTTB der Hausübergabepunkt (HÜP) an eine zentralen Stelle im Haus – in der Regel in den Technikraum bzw. in den Keller – gelegt wird und ab da die bestehende Verkabelung im Haus genutzt wird. Bei FTTH wird die Glasfaserkabel bis in die Wohnung verlegt. Im Regelfall ist ein zentraler HÜP aber auch bei Mehrfamilienhäusern absolut ausreichend. Das hängt im Einzelfall aber von den Leitungslängen und den bereits vorhandenen Leitungen im Haus ab. Bei Mehrfamilienhäusern mit mehr als 4 Einheiten lohnt es sich daher, zu prüfen, ob eine Inhouse-Verkabelung sinnvoll ist. Bei Bedarf steht dir unser Support hier gerne zur Verfügung.
Die Zeit der Nachfragebündelung wird dazu genutzt, Aufträge aller Interessenten zu sammeln. Dabei unterscheidet sich der eigenwirtschaftliche Glasfaserausbau vom geförderten Ausbau. Im eigenwirtschaftlichen Ausbau lohnen sich die nötigen Tiefbauarbeiten nur, wenn eine gewisse Anzahl an Haushalten mitmacht. Entscheidet sich in der Nachfragebündelung eine Mindestquote von 40 Prozent der Anwohnerinnen und Anwohner für den Glasfaseranschluss, können wir tätig werden. Dein Vorteil: Die Nachfragebündelung ermöglicht es uns, die Hausanschlüsse im Aktionszeitraum kostenlos anzubieten.
Erfolgt der Ausbau gefördert, werden die Kosten von Bund oder Land übernommen, weil hier der Breitbandausbau unterstützt und „weiße Flecken“ bzw. „graue Flecken“ geschlossen werden sollen. Dank der staatlichen Förderung ist eine Mindestteilnehmerquote nicht erforderlich. Eine Nachfragebündelung gibt es trotzdem, damit alle Anwohner informiert werden und wir wissen, wer von ihnen diese einmalige Gelegenheit nutzen und einen Vertag mit uns abschließen möchte.
Glasfaser bietet dir enorm hohe Übertragungsgeschwindigkeiten, eine zuverlässige Internetverbindung und ist zukunftssicher. Sie ist entscheidend für das moderne Internet, insbesondere um die Wettbewerbsfähigkeit und die wirtschaftliche Entwicklung im Ort zu sichern.
Auch als Mieterin oder Mieter kannst du einen Glasfaseranschluss bestellen. Bitte gib bei der Beauftragung die Kontaktdaten deiner Vermieterin oder deines Vermieters an. Wenn die oder der Vermietende bzw. die Hausverwaltung zustimmt, steht dem Ausbau nichts im Wege. Den Vertrag schließt du als Mieterin oder Mieter, doch da die Wohnung durch den Glasfaseranschluss attraktiver wird und der Anschluss nach deinem Auszug bleibt, hat auch die oder der Vermietende etwas davon.
Möchtest du in Zukunft Streaming nutzen, sind häufig mehrere Personen in deinem Haushalt gleichzeitig online, nutzt du manchmal Videotelefonate oder -konferenzen? All diese Dinge funktionieren mit Glasfasertechnologie reibungslos und störungsfrei, sodass du dich nicht über Verbindungsstörungen oder Ladezeiten zu ärgern brauchst. In Zukunft werden die Datenmengen noch größer und immer mehr Dienstleistungen werden ins Internet verlegt – Kupferkabel kommen mit diesen Datenmengen nicht mehr mit. Je nachdem, wie der Glasfaserausbau in Deutschland voranschreitet, werden die alten Kupferkabel daher in den kommenden Jahren und Jahrzehnten abgeschaltet werden. Mit MUENET Glasfaser bis du für die Digitalisierung perfekt gerüstet und brauchst dich nicht zu sorgen, irgendwann in Zukunft ohne Internet dazustehen.
Ja, MUENET bietet einen Vertrag über die Inanspruchnahme von Layer2-Bitstream Access Vectoring an.
Aufgrund der Regulierungsverfügung BK 3-15-003 vom 21.12.2016 der Bundesnetzagentur sind wir verpflichtet, einen Standardvertrag für L2-BSA Vectoring anzubieten.
Interessierte Telekommunikationsanbieter stellen Ihre Anfrage bitte an unseren Support.
Dies können wir zum jetzigen Zeitpunkt nicht sagen. Wir benachrichtigen dich, wenn die Tiefbauarbeiten starten. Wenn dein Hausanschluss gebaut werden soll, informiert dich unser Tiefbaupartner.
Wenn die Mindestteilnehmerzahl auch nach verlängerter Nachfragebündelung nicht zustande kommt, wird dein abgegebener Vertrag ungültig. Es fallen keine Kosten für dich an. Deine Daten löschen wir.
Wichtig: Die 40 Prozent sind nur dann relevant, wenn es sich um eigenwirtschaftlichen Ausbau handelt, im geförderten Ausbau ist keine Mindestteilnehmerquote nötig.
Wie ist der genaue Ablauf, wenn ich den Vertrag unterzeichne und die 40 Prozent erreicht werden?
Du gehörst nicht zum aktuellen Gebiet oder kennst Interessierte, die nicht benachrichtigt wurden? Melde dich auf jeden Fall bei uns – bei genügend Interessentinnen und Interessenten prüfen wir eine Erweiterung des aktuellen Ausbaugebietes. Das gilt auch für sogenannte Baulücken – also Grundstücke, auf denen nachträglich Häuser gebaut wurden oder werden. Diese sind teilweise noch nicht in unseren Systemen erfasst. Melde dich gerne bei uns, um zu klären, ob wir für deine konkrete Adresse ebenfalls einen Glasfaseranschluss anbieten können.
Sobald die Nachfragebündelung erfolgreich beendet wurde, wird der Ausbau geplant und möglichst zeitnah gestartet. Wir informieren dich über die aktuellen Schritte z. B. über unsere Webseite.
Nein, wenn die Mindestteilnehmerzahl nicht zustande kommt, wird der geschlossene Vertrag ungültig. Es fallen keine Kosten oder Verpflichtungen für dich an. Dies passiert automatisch, du benötigst keine Kündigung.
Wenn die Mindestteilnehmerzahl während der Nachfragebündelung erreicht wird, beginnen die Bauarbeiten in der Regel zeitnah. Das ist im besten Fall bereits innerhalb der ersten 2-3 Monate nach Beendigung der Nachfragebündelung, hängt im Einzelfall aber von verschiedenen Faktoren ab, die wir nicht beeinflussen können. Dazu gehören das Wetter (Stichwort: Starkregen oder Frost), aber auch die Bearbeitungszeiten der zuständigen lokalen und regionalen Behörden, um die Genehmigungen für die Durchführung der Arbeiten zu erteilen.
Sollte der Ausbau bereits gestartet, dein 14-tägiges Widerrufsrecht aber nicht verstrichen sein, kommt die Verzichtserklärung ins Spiel. Nur wenn du uns diese unterzeichnest, können wir dich noch in den Ausbau einplanen, da wir diesen nur durchführen können, sobald die Widerrufsfrist abgelaufen ist. Gegebenenfalls sind wir aber gerade schon auf deiner Straße tätig und können nicht warten, bis die Frist verstrichen ist.
Grundsätzlich kündigen wir deinen alten Vertrag zum nächstmöglichen Zeitpunkt nach dem geplanten Fertigstellung unserer Glasfasernetzes in deinem Ort. Sollte das Kündigungsdatum vor Fertigstellung deines Anschlusses liegen, verschieben wir das Kündigungsdatum auf einen späteren Zeitpunkt. Dadurch stehst du nie ohne Anschluss da, aber dein Vertrag verlängert sich auch nicht unnötig und du zahlst nichts doppelt. Wenn du eine spezielle Frage dazu hast, wende dich an uns. Wir werden gemeinsam eine Lösung finden.
Bei einem Umzug ist die Mitnahme des Vertrags nur dann möglich, wenn an deinem neuen Wohnort ebenfalls ein MUENET-Glasfaseranschluss verfügbar ist. Andernfalls steht dir ein Sonderkündigungsrecht zu oder der Nachmieter übernimmt den Vertrag.
Ja, wir sorgen dafür, dass du auch über deinen neuen Anschluss unter der alten Nummer erreichbar bleibst.
Zu den Kündigungsfristen bei deinem bisherigen Vertrag können wir leider keine klare Auskunft geben. Bitte setz dich für weitere Informationen mit deinem bisherigen Anbieter in Verbindung. Bei einer zu geringen Leistung oder lang andauernden Störungen besteht laut Gesetz ein Sonderkündigungsrecht für den Altvertrag.
Allerdings kannst du auch bei einer längeren Restlaufzeit deines bisherigen Vertrages von bis zu 24 Monaten problemlos schon jetzt deinen Neuvertrag mit uns abschließen. Die Vertragslaufzeit beginnt immer erst mit Aktivierung deines Anschlusses. Dein neuer Vertrag bei uns beginnt auch erst, sobald dein Altvertrag beendet wurde – sofern du das nicht explizit anders wünschst. So stellen wir sicher, dass du lückenlos Internet und Telefon zur Verfügung hast und trotzdem nicht doppelt zahlen musst.
Ja, wenn du im Rahmen der Nachfragebündelung einen Vertrag bei uns unterzeichnest, zählst du zu den 40 Prozent. Bis das neue Glasfasernetz fertig gebaut und dein Altvertrag beendet ist, bleibst du bei deinem bisherigen Anbieter.
Ja, du kannst direkt unterzeichnen und zählst auch zu der Mindestteilnehmerzahl. Wir kündigen deinen Vertrag bei deinem Altanbieter, sobald das Glasfasernetz bereit ist, und kümmern uns um einen nahtlosen Übergang. Wenn du deine bisherige Rufnummer behalten möchtest, übernehmen wir die Portierung zu uns. Hierdurch ist sichergestellt, dass du die Rufnummer behältst und dein alter Vertrag gekündigt wird. Wenn du während der Nachfragebündelung den Vertrag mit uns abschließt, erhältst du schnellstmöglich den Glasfaseranschluss von uns, musst aber garantiert nicht doppelt zahlen – unser Vertrag beginnt erst, sobald dein Altvertrag beendet wurde.
Ja, wir übernehmen gerne die Kündigung und Rufnummernmitnahme für dich. Nach Ablauf deines Altvertrages sorgen wir für einen nahtlosen Übergang.
Ja, es gibt eine Mindestvertragslaufzeit von zwei Jahren. Danach kann monatlich gekündigt werden. Bitte beachte, dass die Vertragslaufzeiten und Kündigungsfristen bei Geschäftskunden abweichen können.
Die Vertragslaufzeit beginnt erst mit Aktivierung des Anschlusses. Das bedeutet, dass zunächst das Glasfasernetz gebaut und aktiviert werden muss. Erst dann kündigen wir (sofern im Antrag von dir gewünscht) deinem alten Telefonanbieter. Dein neuer Vertrag bei uns beginnt dann erst, sobald dein Altvertrag beendet wurde. So stellen wir sicher, dass du lückenlos Internet und Telefon zur Verfügung hast und trotzdem nicht doppelt zahlen musst. Daher empfehlen wir übrigens aus, dass wir die Kündigung bei deinem Altanbieter vornehmen – nur so können wir den lückenlosen Übergang sicherstellen.
Ja, ein separates ONT ist nicht erforderlich, wenn eine FRITZ!Box Fiber (z.B. FRITZ!Box 5530 Fiber oder 5590 Fiber) als Router verwendet wird, da diese die Funktion des ONT übernehmen können. Im Lieferumfang der FRITZ!Box Fiber ist in der Regel ein 4 m Glasfaserkabel zur Verbindung des Routers mit dem HÜP enthalten. Falls dieses Kabel zu kurz ist, kann ein längeres Glasfaserkabel verwendet werden, um den Router optimal zu platzieren.
Bei Bedarf können FRITZ!Box Fiber-Router jedoch auch mit einem separaten ONT betrieben werden. Für weitere Informationen steht unser Support zur Verfügung. Bitte beachte, dass die eventuell notwendige Verkabelung vom HÜP zum Router in Eigenregie durchgeführt werden muss.
Den Router erhalten Sie einige Tage bis Wochen, bevor Ihr Hausanschluss installiert wird. Sie müssen nach Erhalt des Routers nichts weiter tun. Unser Techniker kommt nach Terminvereinbarung zur Installation Ihres Glasfaseranschlusses vorbei.
Bei Inbetriebnahme. Die Gewährleistung Ihres Routers startet erst mit Inbetriebnahme, also im Regelfall mit der Installation durch unseren Techniker.
Wir empfehlen die Miete. So haben Sie auch nach Ablauf der Gewährleistung keine Probleme bei Defekten. Das Gerät kann auch nach Jahren ausgetauscht werden. Sollte ein leistungsstärkeres Gerät nötig sein, können Sie stressfrei und einfach aufrüsten. Die Miete ist bei einer Vertragslaufzeit von 2 Jahren günstiger als der Kauf des Geräts, und Sie müssen keine größere Einmalzahlung tätigen.
Dies hängt von der eingesetzten Fritzbox ab. In der Regel lässt sich ein zusätzliches Gerät jedoch immer anschließen. Wenn du eine Telefonanlage hast, kannst du diese per ISDN an die AVM Fritzbox anschließen.
Die Vorgehensweise zur Einrichtung der Telefonie findest du auf dieser Webseite im Download-Bereich unter „Anleitungen“.
Zunächst installiere das neuste Firmware-Update auf deinem Router und das neuste Java-Update auf deinem PC. Das Java-Update findest du unter
www.java.com/de/download/
Wichtig ist, dass der Laptop/PC beim Speedtest direkt per LAN mit dem Router verbunden ist. Bitte schließe das Gerät über Kabel an und deaktiviere das WLAN.
Außerdem sollten keine Hintergrundprogramme laufen. Bitte deaktiviere für den Zeitraum auch das Antivirenprogramm.
Nur so bleibt sichergestellt, dass die ermittelten Werte nicht vom Datenverkehr anderer Geräte im Heimnetz verfälscht werden.
Dann kannst du bei nperf oder speedtest.net Messungen durchführen:
https://www.nperf.com/de/
oder
https://www.speedtest.net/
Wiederhole den Test mehrmals an verschiedenen Tageszeiten, um einen Mittelwert zu bilden.
Bitte sende uns anschließend einen Screenshot vom Speedtest mit dem gesamten Bildschirm (inkl. Datum/Uhrzeit) zu, auf denen man auch den gesamten Tray Icon (kleine Symbole unten rechts) erkennt.
Wenn du in gedruckten oder elektronischen Telefonbüchern aufgeführt werden willst, kannst du dies in deinem MUENET Telefonie-Account angeben. Dazu loggst du dich mit deiner Kundennummer und deinem Passwort ein. Unter „Rufnummern verwalten“ klickst du bei der gewünschten Rufnummer auf „Telefonbucheintrag“. Bitte beauftrage Telefonbucheinträge nicht doppelt. Bitte beachte: MUENET beauftragt Telefonbucheinträge nicht automatisch.
Wir haben sehr gute Erfahrungen mit Geräten der Firma AVM gemacht. Wir empfehlen, den Router von uns zu mieten oder alternativ zu kaufen. Dann erhältst du den Router von uns vorkonfiguriert zugesendet. Wenn du einen Router von uns kaufst oder mietest, bekommst du aktuell die Fritz!Box 7530 AX oder die Fritz!Box 7590 AX. Welche weiteren Router-Modelle kompatibel sind, erfährst du auch der Webseite des Router-Herstellers.
Wir stellen die Hardware für deinen Glasfaser-Anschluss (Hausübergabepunkt, Medienkonverter und Netzstecker). Die Verteilung der Internet-, TV- und Telekommunikationsdienste erfolgt dann durch dich als Kundin oder Kunde. Dafür brauchst du einen Router, also beispielsweise eine Fritzbox, den du gerne von uns kaufen oder mieten kannst. Die meisten vorhandenen Router und Telefone sind mit dem neuen Anschluss kompatibel. Moderne Smart-TV-Geräte lassen sich ebenfalls problemlos mit dem Glasfaser-Anschluss verbinden. Falls du noch ein älteres Fernsehgerät hast, informiere dich bitte beim Händler oder Hersteller, wie du vorgehen kannst. Solltest du einen Router von uns dazugebucht haben, kommt er vorkonfiguriert und einsatzbereit bei dir an.
Ja, nahezu alle zeitgemäßen Router sind mit unserem Anschluss kompatibel. Wenn du dir nicht sicher bist, kontaktiere uns. Wir klären dann, ob du deinen Router weiternutzen kannst. Wenn du deinen eigenen Router nutzt, können wir allerdings nicht garantieren, dass er die Bandbreite voll weitergibt, die du gebucht hast. Zudem können wir bei Problemen mit dem Router keinen Support leisten – wir empfehlen daher Kauf oder Miete einer Fritzbox von MUENET.
Das kommt auf die Verkabelung an und wo in deinem Haus/deiner Wohnung sich der Router bisher befindet. Wende dich bei Fragen gerne an unseren Installateur.
In der Regel schon. Es kann jedoch sein, dass du eine E-Mailadresse hast, die nur aus dem Netz deines bisherigen Providers funktioniert. Falls du hier unsicher bist, frag bitte nach beim jetzigen Anbieter. Du kannst auch eine neue Mailadresse bei GMX oder Google erstellen. T-Online-Adressen können in eine kostenfreie Freemail-Adresse geändert werden.
Ja, du kannst dein Telefon weiternutzen.
Solltest du mehrere Webseiten nicht aufrufen können, liegt dies vermutlich an der fehlenden IPv6-Unterstützung deines Endgerätes. Bitte deaktiviere den Haken „Unterstützung für IPv6 aktiv“ in deiner FritzBox. Diesen findest du mit der erweiterten Ansicht unter Internet > Zugangsdaten > IPv6.
Gerne beantworten wir dein Anliegen telefonisch unter 02566 269296. Oder du schreibst uns eine E-Mail an info[at]muenet.net.
Faxen ist über die Funktion Fax2Mail und Mail2Fax möglich.
Ja, der Glasfaseranschluss bleibt erhalten, auch wenn du kündigst. Du kannst jederzeit wieder einen Vertrag für Glasfaser erhalten.
Ja, deine Altanschlüsse bleiben erhalten, du erhältst lediglich zusätzlich einen Glasfaseranschluss.
Nein! Das Telefon kannst du über Glasfaserinternet laufen lassen.
Leider können wir Ihnen keinen Tarif an Ihrem Standort anbieten.
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