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Muss ich bei MUENET einen Vertrag abschließen, um einen Glasfaseranschluss von MUENET zu erhalten?

Die Entscheidung für einen Glasfaseranschluss sollte gut durchdacht sein. In diesem Artikel möchten wir darauf eingehen, ob ein Vertragsabschluss mit MUENET überhaupt notwendig ist, um einen Glasfaseranschluss von MUENET zu erhalten. Zudem klären wir, was es mit dem sogenannten Passivanschluss auf sich hat sowie in welchen Situationen ein Passivanschluss zu empfehlen ist.

Muss ich einen Vertrag abschließen, um einen Glasfaseranschluss zu erhalten?

Nicht in allen Fällen ist es notwendig, auch einen Laufzeitvertrag – also i.d.R. einen Internetanschluss für 24 Monate – bei MUENET zu beauftragen, um den Glasfaseranschluss bis ins Haus gelegt zu bekommen. Bei Förderprojekten ist es im Regelfall möglich, während der Nachfragebündelung alternativ zum Laufzeitvertrag auch einen reinen Gestattungsvertrag abzuschließen. In dem Fall gestatten Sie als Eigentümer der Immobilie uns, den Glasfaseranschluss auf Ihrem Grundstück zu installieren. Hier wird dann die Glasfaserleitung bis ins Haus gelegt, aber noch nicht aktiviert. Der schnelle Internetanschluss liegt dann bereit, kann aber noch nicht genutzt werden. Um diesen sogenannten Passivanschluss nutzen zu können, muss ein Laufzeitvertrag mit einem Telekommunikationsanbieter (TKU) geschlossen werden und für die Aktivierung muss ein Techniker von MUENET nochmal zu Ihnen ins Haus.
Schon gewusst? Selbst bei einem Förderprojekt benötigen wir für jede förderfähige Adresse einen Vertrag (Laufzeitvertrag inklusive Gestattung oder reinen Gestattungsvertrag), um den Glasfaseranschluss bis ins Gebäude legen zu können.
Bitte beachten Sie, dass bei Projekten im Rahmen des eigenwirtschaftlichen Glasfaserausbaus kein Passivanschluss buchbar ist.

Also kann ich einfach einen Passivanschluss buchen und dann bei deinem beliebigen Anbieter den Internetzugang buchen?

Theoretisch ja, denn sämtliche Netze, die im Rahmen der Förderung gebaut sind, beinhalten Open Access. Das bedeutet, dass sämtliche TKU sich auf dem Netz des Netzbetreibers (also hier MUENET) einmieten können. In der Praxis stellt sich das allerdings noch oft anders dar. Im Regelfall können oder wollen die TKU sich derzeit noch nicht auf Netzen von anderen Netzbetreibern einmieten. Die Gründe hierfür liegen allerdings nicht beim Netzbetreiber. Die Ursachen sind vielfältig und beinhalten unter anderem komplexe technische Anforderungen, sowie fehlende Regularien und Standards. Die Bundesnetzagentur (BNetzA) arbeitet bereits an der Harmonisierung und einheitlichen Regeln für alle Netzbetreiber. Auch MUENET ist im Rahmen der Mitgliedschaft im Branchenverband BREKO bereits aktiv, um hier Standards zu schaffen, und die Netzöffnung auch in der Praxis zum Regelfall zu machen.
De facto gibt es daher aktuell oft – gerade in den ersten Jahren nach dem Bau eines Glasfasernetzes – noch keine Glasfaser-Alternativen zu einem Vertragsabschluss mit dem Netzbetreiber selbst. Viele Bürgerinnen und Bürger sind verständlicherweise verärgert, wenn sie einen Passivanschluss beauftragen und dann nach dem Bau feststellen, dass andere Anbieter sich aktuell noch nicht auf das Netz aufschalten. Daher bewerben wir den Passivanschluss nicht aktiv.

Welche Gründe sprechen für einen Laufzeitvertrag?

Ein Laufzeitvertrag beinhaltet den Internetanschluss von MUENET. Der Vertrag wird im Regelfall durch die BewohnerInnen einer Immobilie – also die Mieter oder die Eigentümer bei selbstgenutzten oder z.B. als Ferienwohnung genutzten Immobilien – abgeschlossen. Grundlage eines Laufzeitvertrags ist immer auch der Gestattungsauftrag, mit dem uns der Eigentümer erlaubt, den Glasfaseranschluss auf dem Grundstück herzustellen. Bei einem Laufzeitvertrag kann der Glasfaseranschluss direkt nach Fertigstellung der Bauarbeiten und Aktivierung des Anschlusses genutzt werden, weswegen er auch als Aktivanschluss bezeichnet wird. Die Vorteile eines solchen Aktivanschlusses sind:

Keine Aktivierungskosten

Für die nachträgliche Aktivierung eines Passivanschlusses muss erneut ein Techniker von MUENET zu Ihnen ins Haus. Dafür fällt im Regelfall eine Anschlussgebühr in Höhe von 99 € an. Diese Aktvierungsgebühr entfällt bei den meisten Ausbauprojekten, wenn Sie direkt einen Aktivanschluss beauftragen.

Attraktive Aktionspreise

Während der Nachfragebündelung bietet MUENET besonders attraktive Preise an, die nur bei einem Vertragsabschluss in dieser Phase gelten. Wer später einsteigt, verpasst diese Angebote und muss mit höheren Kosten rechnen.

Schnellstmögliche Nutzung des Glasfaseranschlusses bei voller Flexibilität

Nur bei Abschluss eines Laufzeitvertrags mit MUENET ist sichergestellt, dass direkt nach Fertigstellung der Ausbauarbeiten der Anschluss aktiviert und genutzt werden kann. So kommen Sie schnellstmöglich in den Genuss des schnellen Internets. Die Option eines Anbieterwechsels bleibt Ihnen nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit immer offen. Ein Anbieterwechsel kann zu einem anderen Anbieter, der sich auf das Netz von MUENET einmietet (sofern dieses das Open Access-Angebot nutzen möchte) oder zu einer anderen Technologie (z.B. zurück zu Ihrem alten DSL-Anschluss) erfolgen. Wir haben allerdings die Erfahrung gemacht, dass die Kunden mit unserer Leistung sehr zufrieden sind. Erfahrungsgemäß sind auch unsere Preise im Vergleich zu anderen Anbietern vor Ort sehr attraktiv.
Aktuell liegt die Kündigungsquote bei MUENET bei etwa 1 % pro Jahr. Das bedeutet, dass ca. 1 von 100 Kunden pro Jahr kündigt. Die mit Abstand häufigsten Kündigungsgründe sind dabei auf Platz 1 „Umzug“ und auf Platz 2 „Tod des Anschlussinhabers“. Unsere Kunden sind offensichtlich von unserer Leistung überzeugt. Wir hoffen, dass auch Sie als potenzieller Neukunde uns die Gelegenheit geben, Sie von MUENET zu überzeugen.

Fazit: Wann macht ein Aktivanschluss Sinn – und wann ein Passivanschluss?

Als Faustregel kann man sagen, dass die Beauftragung eines Passivanschlusses während der Nachfragebündelung fast immer eine bessere Entscheidung ist, als keinen Vertrag zu machen. Aber ein Aktivanschluss ist auch fast immer gegenüber einem Passivanschluss zu bevorzugen.
In bestimmten Fällen ist ein Passivanschluss aber die sinnvollste Option. Zum Beispiel, wenn ein Gebäude über längere Zeit leer steht oder eine Kernsanierung geplant ist. Denn dann werden auf absehbare Zeit Internet, Telefon und TV in der Immobilie nicht benötigt. Auch wenn die aktuellen Mieter sich gegen einen Glasfaservertrag entscheiden, Sie als Vermieter aber den Glasfaseranschluss für zukünftige Mieter oder die Wertsteigerung der Immobilie ins Gebäude gelegt haben wollen, ist ein Passivanschluss empfehlenswert.

In allen anderen Fällen lohnt sich ein Aktivanschluss. Schnelles Internet wird nicht nur sofort nutzbar, sondern steigert langfristig den Wert der Immobilie, verbessert deren Vermietbarkeit und sorgt für Zukunftssicherheit – etwa im Hinblick auf die bevorstehende Kupferabschaltung ab dem Jahr 2030. Auch wer momentan mit seiner Internetgeschwindigkeit zufrieden ist, sollte den steigenden Bedarf in der Zukunft nicht unterschätzen und von den attraktiven Angeboten profitieren und jetzt auf Glasfaser umsteigen.

Wenn Sie Fragen zu diesem Thema haben und sich z.B. unsicher sind, ob in Ihrer individuellen Situation ein Aktiv- oder ein Passivanschluss die richtige Wahl ist, wenden Sie sich gerne an unseren Support.

Erfahren Sie, wie Open Access das Internet für alle zugänglich macht – lesen Sie mehr hier.

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